Urteil des LG Kempten vom 10.10.2012 – Heranziehung der Netto-Reparaturkosten bei Bewertung der günstigeren Alternative zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung nach Unfall

Bei einer fiktiven Schadensabrechnung mittels Sachverständigengutachten ist hinsichtlich der Frage, ob eine Reparatur des Unfallfahrzeugs oder eine Ersatzbeschaffung günstiger ist, auf die Netto-Reparaturkosten abzustellen. Unterschreiten die Netto-Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand, sind nur erstere erstattungsfähig. Aus den Gründen: …Grds. ist nur die günstigere Alternative erforderlich i.S.d. § 249 II S.1 BGB und daher vom Geschädigten zu wählen. … Urteil des LG Kempten vom 10.10.2012 – Heranziehung der Netto-Reparaturkosten bei Bewertung der günstigeren Alternative zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung nach Unfall weiterlesen