Bei einer fiktiven Schadensabrechnung mittels Sachverständigengutachten ist hinsichtlich der Frage, ob eine Reparatur des Unfallfahrzeugs oder eine Ersatzbeschaffung günstiger ist, auf die Netto-Reparaturkosten abzustellen. Unterschreiten die Netto-Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand, sind nur erstere erstattungsfähig. Aus den Gründen: …Grds. ist nur die günstigere Alternative erforderlich i.S.d. § 249 II S.1 BGB und daher vom Geschädigten zu wählen. … Urteil des LG Kempten vom 10.10.2012 – Heranziehung der Netto-Reparaturkosten bei Bewertung der günstigeren Alternative zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung nach Unfall weiterlesen
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